Leitfaden

BFSG und European Accessibility Act, verständlich erklärt

Seit dem 28. Juni 2025 müssen die meisten digitalen Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher in Deutschland barrierefrei sein. Was das heißt, wen es betrifft und wie ein realistischer Plan aussieht.

Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.

Was das Gesetz eigentlich ist

Der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) ist EU-Recht und verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sind. Deutschland hat ihn als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, in Kraft seit dem 28. Juni 2025, mit den Details in der zugehörigen Verordnung (BFSGV).

Davon zu unterscheiden ist die ältere BITV 2.0, die für öffentliche Stellen gilt. Sind Sie eine Behörde, gilt weiterhin die BITV 2.0 — die technische Messlatte ist nahezu identisch.

Wer betroffen ist

Das BFSG erfasst digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, unter anderem:

  • Online-Shops und jede E-Commerce-Dienstleistung für Endkunden
  • Bankdienstleistungen, Zahlungsdienste und verbrauchernahe Finanzdienste
  • E-Books und E-Book-Software
  • Personenverkehr: Ticketing, Check-in, Echtzeit-Reiseinformationen
  • Telekommunikationsdienste und interpersonelle Kommunikation
  • Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten
  • Hardware: Selbstbedienungsterminals, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, E-Reader, Smartphones

Ausnahme: Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme — sind bei Dienstleistungen ausgenommen (nicht bei Produkten). Reine B2B-Angebote fallen nicht darunter. Die Ausnahme ist enger, als viele annehmen: Wenn Sie an Verbraucher verkaufen, prüfen Sie sie sorgfältig.

Was „barrierefrei“ technisch bedeutet

Das Gesetz beschreibt Ziele, keinen Code. Die Konformitätsvermutung liefert die harmonisierte Norm EN 301 549, die für Webinhalte auf WCAG 2.1/2.2 Stufe AA verweist. In der Praxis: Zielen Sie auf WCAG 2.2 AA.

  • Alles per Tastatur bedienbar, mit sichtbarem Fokus
  • Sinnvolle Textalternativen, korrekte Überschriften, korrekte Namen und Rollen
  • Kontrast von mindestens 4,5:1 für Fließtext
  • Inhalte les- und bedienbar bei 400 % Zoom und 320 px Breite
  • Fehler erkannt, beschrieben und an assistive Technik gemeldet
  • Keine unkontrollierbaren Zeitlimits oder Bewegungen

Was Sie veröffentlichen müssen

Neben der Website selbst schulden Sie Ihren Nutzern Dokumentation:

  • Eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die beschreibt, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt
  • Informationen in barrierefreiem Format, ohne Login auffindbar
  • Einen Feedback-Kanal, über den Barrieren gemeldet werden können — mit einem Prozess dahinter

BarrierZero erzeugt die Erklärung aus Ihren tatsächlichen Befunden und meldet, wenn sie nach einem Release veraltet.

Was passiert, wenn Sie es ignorieren

Die Marktüberwachung (in Deutschland die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, MLBF) wird auf Beschwerden von Verbrauchern und Verbänden hin tätig. Die Eskalation läuft typischerweise: Auskunftsverlangen → Anordnung zur Mängelbeseitigung → Bußgeld → Untersagung der Dienstleistung. Bußgelder können bis zu 100.000 € betragen; die praktischen Risiken kommen früher: Abmahnungen, Verbandsklagen, Ausschluss aus Vergabeverfahren und der Reputationsschaden einer öffentlichen Beschwerde.

Ein realistischer 90-Tage-Plan

  1. Woche 1 — Messen. Voll-Crawl plus Agenten-Tests auf den wichtigsten Strecken. Sie brauchen eine belastbare Ausgangslage, kein Bauchgefühl.
  2. Woche 2–3 — Sortieren. Befunde nach Template gruppieren. Eine Komponente zu reparieren repariert hunderte Seiten.
  3. Woche 4–8 — Blocker beheben. Fokusfallen, unbeschriftete Formularfelder, fehlender Fokus, Sackgassen im Checkout. Das sind die Barrieren, an denen Käufe scheitern.
  4. Woche 9–10 — Dokumente. Rechnungen, AGB, Datenblätter: PDFs taggen oder auf HTML umstellen.
  5. Woche 11–12 — Veröffentlichen und verankern. Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Kanal und ein Gate im Release-Prozess, damit es nicht zurückfällt.

Häufig gefragt

Macht mich ein Overlay-Widget konform? Nein. Overlays ändern den zugrunde liegenden Code nicht und werden von Fachleuten und Behindertenverbänden ausdrücklich kritisiert. Mehrere Beschwerden in den USA und der EU betreffen Seiten, auf denen eines installiert war.

Reicht ein einmaliges Audit? Als Ausgangslage ja. Mit dem nächsten Release stimmt es nicht mehr — deshalb gibt es kontinuierliche Tests.

Wir sind B2B — sind wir sicher? Beim BFSG überwiegend. Aber in Vergabeverfahren wird Barrierefreiheit zunehmend verlangt, und öffentliche Auftraggeber müssen danach fragen.

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